Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über mobile Pizza-Catering-Dienstleistungen zwischen PIZZA BY Lenni (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden, die über das Buchungssystem der Website oder auf anderem Weg geschlossen werden. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich zwischen ihnen unterschieden wird.

(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Buchung und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Catering-Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Anfrage oder Buchung abzugeben.

(2) Im Buchungssystem wählt der Kunde Datum und Servicebeginn, die Personenzahl, die Pizzasorten mit ihrem Anteil an der Personenzahl und gegebenenfalls Zusatzstunden und gibt Event- und Rechnungsadresse an. Vor dem Absenden sieht er eine Übersicht aller Positionen mit Gesamtpreis und kann seine Eingaben korrigieren.

(3) Anfrage: Mit dem Button „Unverbindlich anfragen“ sendet der Kunde eine unverbindliche Anfrage. Bestätigt der Anbieter die Anfrage, erhält der Kunde per E-Mail ein verbindliches Angebot mit Zahlungslink. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Anzahlung nach § 3 Abs. 3 fristgerecht leistet.

(4) Verbindliche Buchung: Mit dem Button „Zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Anbieter nimmt es mit der Buchungsbestätigung per E-Mail an, die unmittelbar nach dem Absenden versandt wird. Damit ist der Vertrag geschlossen. Er steht unter der auflösenden Bedingung, dass die Anzahlung nicht innerhalb der Frist nach § 3 Abs. 3 beim Anbieter eingeht; der Kunde wird vor Fristablauf per E-Mail an die Zahlung erinnert. Endet der Vertrag auf diese Weise, wird der Termin freigegeben und der Kunde per E-Mail informiert; Ansprüche entstehen daraus für keine Seite.

(5) Verbindliche Buchungen sind nur für die im Buchungssystem dafür freigegebenen Termine und Personenzahlen möglich (derzeit 10 bis 50 Personen). In allen anderen Fällen ist nur eine Anfrage möglich.

(6) Der Kunde erhält mit der Bestätigungs-E-Mail alle Vertragsdaten und diese AGB.

(7) Angebot des Anbieters: Der Anbieter kann dem Kunden ein Angebot in Textform übermitteln. Es gilt bis zu dem darin genannten Datum. Nimmt der Kunde es innerhalb dieser Frist über seinen persönlichen Link mit dem Button „Angebot verbindlich annehmen“ an, kommt der Vertrag zustande; der Kunde erhält die Buchungsbestätigung nach Abs. 6, für die Anzahlung gelten § 3 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 4 und 5 entsprechend. Hat der Anbieter den Termin im Angebot nicht ausdrücklich reserviert, kann die Annahme scheitern, wenn der Termin inzwischen vergeben ist.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus des Anbieters gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.

(2) Der Gesamtpreis setzt sich zusammen aus dem Basispreis (inklusive 3 Stunden Service), dem Preis je Person der Pizzakategorie jeder gewählten Pizzasorte, bezogen auf ihren Anteil an der Personenzahl, gebuchten Zusatzstunden und gegebenenfalls der Fahrtkostenpauschale nach § 4 Abs. 9.

(3) Der Kunde leistet eine Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises über den per E-Mail übermittelten Zahlungslink, spätestens 14 Tage nach Bestätigung bzw. Vertragsschluss, jedoch spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung. Wird eine Anfrage weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung bestätigt, beträgt die Frist 2 Tage ab Bestätigung. Bei einer Anfrage erlischt das Angebot nach Ablauf der Frist; bei einer verbindlichen Buchung gilt § 2 Abs. 4.

(4) Der Restbetrag ist spätestens bei Servicebeginn am Veranstaltungstag fällig, nach Wahl des Kunden bar, per Karte am Terminal oder per Online-Zahlungslink. Ist er bei Servicebeginn nicht bezahlt, darf der Anbieter den Beginn der Leistung bis zur Zahlung zurückhalten; die dadurch verlorene Zeit verlängert die Servicezeit nicht. Änderungen nach § 5 werden mit dem Restbetrag verrechnet.

(5) Online- und Kartenzahlungen werden über den Zahlungsdienstleister SumUp abgewickelt.

(6) Im Einzelfall kann in Textform vereinbart werden, dass der gesamte Betrag am Veranstaltungstag ohne Anzahlung gezahlt wird; die Anzahlungsfrist nach Abs. 3 und § 2 Abs. 4 Satz 4 und 5 gelten dann nicht, der Gesamtbetrag ist nach Abs. 4 fällig. Nach Absprache ist auch eine Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto möglich. Maßgeblich für die Fristen nach Abs. 3 ist der Zahlungseingang.

(7) Voucher (Rabattcodes): Der Anbieter kann Voucher-Codes ausgeben, die einen Nachlass in Prozent oder einen festen Betrag gewähren. Ein Code ist nur bei der Buchung bzw. Anfrage über die Website oder im Angebot des Anbieters einlösbar, nicht nachträglich und nicht beim Ändern nach § 5; je Buchung gilt höchstens ein Code. Gültigkeit und Anzahl der Einlösungen bestimmt der Anbieter. Der Nachlass mindert den Gesamtpreis nach Abs. 2; Anzahlung, Restbetrag und eine Entschädigung nach § 6 berechnen sich vom ermäßigten Gesamtpreis. Ein prozentualer Nachlass gilt auch für den nach § 5 geänderten Preis, ein fester Betrag bleibt gleich und kann den Gesamtpreis nicht unter 0 € senken. Voucher-Codes sind keine gekauften Wertgutscheine; sie werden weder bar ausgezahlt noch erstattet. Kommt kein Vertrag zustande (Anfrage abgelehnt oder Frist abgelaufen) oder endet er nach § 2 Abs. 4 Satz 4, kann der Code erneut eingelöst werden; bei einer Stornierung nach § 6 gilt er als verbraucht.

§ 4 Leistungsumfang und Mitwirkung des Kunden

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Bestätigungs-E-Mail. Der Anbieter bereitet die gebuchten Speisen in entsprechender Qualität vor und führt das Pizza-Catering vor Ort fachgerecht durch. Die Servicedauer beträgt 3 Stunden ab dem vereinbarten Servicebeginn zuzüglich gebuchter Zusatzstunden.

(2) Menge und Planung richten sich nach der gebuchten Personenzahl. Erscheinen mehr Gäste, bewirtet der Anbieter sie nur, soweit Ware und Zeit es zulassen; jede zusätzlich bewirtete Person wird zum Preis je Person der jeweiligen Kategorie nachberechnet.

(3) Die Servicezeit beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, auch wenn der Kunde oder seine Gäste später bereit sind. Wartezeiten, die der Kunde zu vertreten hat, verlängern die Servicezeit nicht. Eine Verlängerung vor Ort ist nur nach Absprache und gegen Berechnung zusätzlicher Stunden möglich.

(4) Die Gasöfen werden ausschließlich im Freien betrieben. Der Kunde stellt sicher, dass am Veranstaltungsort zum vereinbarten Aufbaubeginn vorhanden sind:

(5) Der Kunde holt die Zustimmung des Eigentümers, Vermieters oder Betreibers des Veranstaltungsortes zum Betrieb von Gasöfen ein und ist für erforderliche behördliche Genehmigungen und die Einhaltung der Brandschutzauflagen am Veranstaltungsort verantwortlich. Er benennt eine Ansprechperson, die am Veranstaltungstag erreichbar ist.

(6) Der Kunde macht alle Angaben zur Veranstaltung (insbesondere Adresse, Personenzahl und Gegebenheiten vor Ort) vollständig und wahrheitsgemäß. Weicht die tatsächliche Strecke wegen einer falschen oder unvollständigen Adresse ab, wird die Fahrtkostenpauschale nach Abs. 9 anhand der tatsächlichen Strecke berechnet.

(7) Der Anbieter bringt für seinen Arbeitsbereich einen Pavillon als Regenschutz mit. Ein Unterstand für die Gäste ist Sache des Kunden. Regen allein ist kein Grund für eine Absage oder einen Abbruch.

(8) Nach Ende der Ausgabe dürfen übrig gebliebene Speisen mitgenommen werden. Die Mitnahme erfolgt auf eigene Verantwortung; für Lagerung und Verzehr nach der Ausgabe übernimmt der Anbieter keine Gewähr.

(9) Die An- und Abfahrt ist bis zu einer Entfernung von 25 Kilometern (einfache Strecke) ab der Betriebsstätte des Anbieters im Preis enthalten. Für jede weiteren angefangenen 10 Kilometer berechnet der Anbieter eine Fahrtkostenpauschale von 30,00 € (Endbetrag), die Hin- und Rückfahrt sowie den Zeitaufwand abdeckt. Maßgeblich ist die kürzeste fahrbare Strecke, die das Buchungssystem bei der Buchung mit einem Routenplaner ermittelt und in der Übersicht ausweist.

§ 5 Änderungen durch den Kunden

(1) Bis 7 Tage vor der Veranstaltung kann der Kunde über den Link in der Bestätigungs-E-Mail die Pizzasorten, ihre Anteile und die Personenzahl ändern. Der Preis ergibt sich nach § 3 Abs. 2 aus den Preisen bei Vertragsschluss.

(2) Die Personenzahl kann um höchstens 20 % erhöht und um höchstens 10 % reduziert werden, jeweils bezogen auf die ursprünglich gebuchte Personenzahl. Die Mindestzahl von 10 Personen bleibt bestehen. Eine Erhöhung auf mehr als 50 Personen bedarf der Bestätigung durch den Anbieter; sie ist nur möglich, soweit seine Kapazität es zulässt.

(3) Die Preisdifferenz wird mit dem Restbetrag nach § 3 Abs. 4 verrechnet.

(4) Weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung sind Änderungen nur nach Absprache mit dem Anbieter möglich. Abrechnungsgrundlage bleibt die zu diesem Zeitpunkt gebuchte Personenzahl, da Wareneinkauf und Planung abgeschlossen sind.

§ 6 Stornierung durch den Kunden

(1) Der Kunde ist jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss in Textform erfolgen, bevorzugt per E-Mail; auch eine Nachricht per Messenger (z. B. WhatsApp) wahrt die Textform. Maßgeblich ist der Zugang beim Anbieter.

(2) Im Falle des Rücktritts kann der Anbieter unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen folgende pauschale Entschädigung fordern, bezogen auf den Gesamtbetrag einschließlich Änderungen nach § 5:

(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Ausschluss des Widerrufsrechts

Da die Catering-Dienstleistung für einen spezifischen Termin erbracht wird, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher im Fernabsatz. Eine Lösung vom Vertrag durch den Kunden richtet sich nach § 6; gesetzliche Rechte des Kunden bei Pflichtverletzungen des Anbieters bleiben unberührt.

§ 8 Absage und Abbruch durch den Anbieter

(1) Der Anbieter kann den Vertrag absagen oder die Leistung verschieben, unterbrechen oder abbrechen, wenn ihre Erbringung durch Umstände verhindert oder unzumutbar erschwert wird, die er nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt). Dazu zählen insbesondere Naturereignisse und extreme Wetterlagen, Epidemien, Streiks bei Dritten, Verkehrssperrungen sowie behördliche Anordnungen, Verbote oder Auflagen und die Versagung, der Widerruf, die Rücknahme oder das Ruhen einer für die Leistung erforderlichen behördlichen Erlaubnis oder Registrierung (insbesondere nach Gewerbe-, Lebensmittel- oder Brandschutzrecht), jeweils nur soweit der Anbieter sie nicht zu vertreten hat. Dazu zählen auch Verbote von offenem Feuer oder Gasbetrieb am Veranstaltungsort, etwa wegen Waldbrandgefahr.

(2) Der Anbieter kann absagen, wenn er wegen einer unvorhersehbaren Erkrankung oder eines vergleichbaren Ausfalls, den er nicht zu vertreten hat, an der Leistung gehindert ist und ihm eine Vertretung nicht zumutbar möglich ist.

(3) Liegt für den Veranstaltungsort eine amtliche Unwetterwarnung vor oder besteht am Standplatz eine konkrete Gefahr für Personen oder Sachen (etwa durch Sturm, Gewitter oder einen Defekt an der Gasversorgung), kann der Anbieter den Beginn verschieben, die Leistung unterbrechen oder abbrechen, solange die Gefahr besteht.

(4) Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich. Sagt er nach Abs. 1 bis 3 vor Beginn der Leistung ab, erstattet er alle geleisteten Zahlungen in voller Höhe, ohne Abzug von Gebühren; auf Wunsch bietet er einen Ersatztermin an, den der Kunde nicht annehmen muss. Bricht er die Leistung nach Beginn ab, schuldet der Kunde die Vergütung für den bereits erbrachten Teil der Leistung, mindestens für die bereits zubereitete und ausgegebene Ware; zu viel Gezahltes wird erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nur, wenn der Anbieter die Absage zu vertreten hat; § 10 bleibt unberührt.

(5) Der Anbieter kann außerdem vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung abbrechen, wenn

In diesen Fällen behält der Anbieter den Anspruch auf die Vergütung; er muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Ohne Nachweis im Einzelfall beträgt die Entschädigung 75 % des Gesamtbetrags. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 9 Allergene, Sicherheit und Fotos

(1) Informationen zu Allergenen erhält der Kunde vor der Veranstaltung; am Veranstaltungstag sind sie über einen QR-Code am Stand abrufbar. Da in einer mobilen Küche mit verschiedenen Zutaten gearbeitet wird, lassen sich Spuren anderer Allergene nicht ausschließen. Der Kunde weist seine Gäste auf diese Informationen hin.

(2) Am Stand und an den Öfen übt der Anbieter das Hausrecht aus. Gäste halten den vom Anbieter angegebenen Sicherheitsabstand zu den Öfen ein; Kinder dürfen sich dort nur unter Aufsicht aufhalten. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

(3) Der Anbieter darf Speisen und seinen Aufbau ohne erkennbare Personen fotografieren und die Bilder für eigene Werbung nutzen. Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, oder Angaben zur Veranstaltung veröffentlicht er nur mit gesonderter Einwilligung der Betroffenen.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Einschränkungen nach Abs. 2 gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(4) Mängel der Leistung sollte der Kunde möglichst sofort vor Ort anzeigen, damit der Anbieter Abhilfe schaffen kann. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben davon unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Erklärungen zum Vertrag bedürfen der Textform, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen.

(2) Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(4) Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 5. November 2026